Zitierfähige Version
- Revision von Korrespondenzversicherung vom 19.02.2018 - 14:53
- Revision von Korrespondenzversicherung vom 01.11.2017 - 17:09
- Revision von Korrespondenzversicherung vom 12.02.2013 - 15:31
- Revision von Korrespondenzversicherung vom 28.09.2011 - 09:57
- Revision von Korrespondenzversicherung vom 03.02.2010 - 10:43
Korrespondenzversicherung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff: Ein Vertrag, der vom Versicherungsnehmer mit einem Versicherer in einem anderen Land abgeschlossen wird, ohne dass der Versicherer im Land des Versicherungsnehmers tätig wird. Die Korrespondenzversicherung wurde u.a. in Deutschland nicht als Betrieb des Versicherungsgeschäfts im Inland angesehen; der Versicherer brauchte daher keine Zulassung im Inland.
2. Bedeutung: Form der Dienstleistungsfreiheit. Für den Binnenmarkt hat der Begriff daher keine eigenständige Bedeutung mehr, wohl aber für den grenzüberschreitenden Verkehr mit Drittlandsunternehmen.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon