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Korrespondenzversicherung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Ein Vertrag, der vom Versicherungsnehmer mit einem Versicherer in einem anderen Land abgeschlossen wird, ohne dass der Versicherer im Land des Versicherungsnehmers tätig wird. Die Korrespondenzversicherung wurde u.a. in Deutschland nicht als Betrieb des Versicherungsgeschäfts im Inland angesehen; der Versicherer brauchte daher keine Zulassung im Inland.

    2. Bedeutung: Form der  Dienstleistungsfreiheit. Für den Binnenmarkt hat der Begriff daher keine eigenständige Bedeutung mehr, wohl aber für den grenzüberschreitenden Verkehr mit Drittlandsunternehmen.

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