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Kreditbesicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Sofern nicht blanko herausgelegt, werden Kredite ganz oder teilweise durch Kreditsicherheiten unterlegt, um das Kreditrisiko für den Kreditgeber überschaubar (lange Kreditlaufzeit) und wirtschaftlich tragbar (hohe Kreditbeträge) zu halten. Im Fall der Insolvenz des Kreditnehmers soll der wirtschaftliche Ausfall für das Kreditinstitut möglichst gering gehalten werden.

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