Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Kreditbesicherung vom 22.06.2009 - 16:28
- Revision von Kreditbesicherung vom 19.02.2018 - 14:45
- Revision von Kreditbesicherung vom 21.12.2017 - 16:42
- Revision von Kreditbesicherung vom 05.02.2013 - 17:48
- Revision von Kreditbesicherung vom 12.10.2009 - 20:13
- Revision von Kreditbesicherung vom 22.06.2009 - 16:28
- Revision von Kreditbesicherung vom 14.06.2008 - 08:52
Kreditbesicherung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sofern nicht blanko herausgelegt, werden Kredite ganz oder teilweise durch Kreditsicherheiten unterlegt, um das Kreditrisiko für den Kreditgeber wirtschaftlich tragbar zu halten. Im Fall der Insolvenz des Kreditnehmers soll der Verlust für das Kreditinstitut möglichst gering gehalten werden.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon