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Kreditkauf

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kauf von Wirtschaftsgütern, bei dem die Leistung des Käufers (Bezahlung) zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt und der Verkäufer bis zu diesem Zeitpunkt die Gegenleistung kreditiert.

    1. Kreditkauf von Kaufleuten im Rahmen der vereinbarten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (Zielkauf).

    2. Kreditkauf von Konsumenten als Teilzahlungs- bzw. Abzahlungsgeschäft (Teilzahlungskredit).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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