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KStH
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Abk. für Körperschaftsteuer-Hinweise; die amtlichen Hinweise (H) zur richtigen Anwendung des Körperschaftsteuergesetzes, die in gängigen Textausgaben i.d.R. in unmittelbarem Zusammenhang mit den amtlichen Körperschaftsteuer-Richtlinien (KStR) veröffentlicht sind. Anders als die Körperschaftsteuer-Richtlinien (KStR), die Regelungscharakter haben, weisen die KStH nur auf Aspekte hin, die durch Rechtsprechung oder anderweitig bereits geklärt sind und bei der Anwendung der betreffenden Vorschrift beachtet werden sollten. Aufgebaut sind die KStH - wie alle entsprechenden amtlichen Hinweise - nach Stichworten, die den entsprechenden Richtlinienstellen beigeordnet sind; zitiert werden sie, indem die Fundstelle und das Stichwort angegeben werden (Beispiel: H2 KStH "Beginn der Steuerpflicht").
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