Körperschaftsteuer-Richtlinien (KStR)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
aktuell i.d.F. 2015 vom 6. April 2016 (BStBl Teil Sondernummer 1/2016 2016), ergänzt durch Amtliche Körperschaftsteuer-Hinweise (KStH), enthalten im Wesentlichen Verwaltungsanordnungen sowie Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit und Erörterungen von Zweifelsfragen bei der Gesetzesauslegung. Zur Vermeidung unbilliger Härten und aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung geben sie Anweisungen an die Finanzämter, wie in bestimmten Fällen verfahren werden soll. Die KStR sind für die Finanzverwaltung bindend, nicht jedoch für Gerichte und die Steuerpflichtigen, da es sich nicht um gesetzliche Vorschriften, sondern lediglich um Anweisungen der Finanzbehörden an ihre Mitarbeiter handelt.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Arbeitnehmer
Betrieb
Betriebsstätte
Genossenschaft
GmbH & Co. KG
Kommanditgesellschaft (KG)
Körperschaft
Lebenspartnerschaft
Lizenzgebühren
Nachhaltigkeit
Personengesellschaft
Reverse-Charge-Verfahren
Societas Europaea (SE)
Umsatz
Verschmelzung
Vorsteuerabzug
Wechsel
stille Gesellschaft
Äquivalenzprinzip
eingehend
Körperschaftsteuer-Richtlinien (KStR)
ausgehend
eingehend
Körperschaftsteuer-Richtlinien (KStR)
ausgehend