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Kursaussetzung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Aussetzen der Börsennotierung eines Wertpapiers; erfolgt durch den Börsenvorstand auf Veranlassung der Hausbank des Unternehmens. Es können an der Börse dann für diesen Titel keine Umsätze getätigt werden. Eine Kursaussetzung wird notwendig, wenn Ereignisse eintreten, die zu starken Kursänderungen betroffener Papiere führen können. Die Kursaussetzung dient primär dem Schutz breiter Anlegerschichten und soll das temporäre Informationsgefälle ausgleichen. Im Normalfall kann die Notierung innerhalb weniger Tage nach Ausgleich des Informationsstandes wieder aufgenommen werden.

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