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Kurswert

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    der aufgrund des Börsenkurses sich ergebende Wert eines Wertpapiers. Bei Stücknotierung ist der Kurs dieses Titels mit seinem Kurswert identisch. Wird der Kurs in Prozent seines Nennwertes angegeben, errechnet sich der Kurswert als: (Nennbetrag x Kurs)/100. Der Kurswert ist für die steuerliche Bewertung von Aktien relevant, denn aus ihm ergibt sich für die Einkommen- und Körperschaftsteuer ggf. ein niedriger Teilwert (der in der Steuerbilanz statt der Anschaffungskosten angesetzt wird, wenn er dauerhaft ist) und für das Erbschaftsteuerrecht (ErbSt) gilt.

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