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Ladung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Verkehrswesen:

    Gesamtheit der Güter im Laderaum bzw. in den Laderäumen eines Transportmittels.

    Vgl. auch Ladeeinheit.

    II. Gerichtsbarkeit:

    Aufforderung zum Erscheinen am Verhandlungstermin. Eine bestimmte Ladungsfrist ist nur gegenüber den Parteien einzuhalten, nicht gegenüber Zeugen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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