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Revision von Lagefinanzamt vom 15.02.2018 - 14:53
Lagefinanzamt
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Finanzamt, in dessen Bezirk ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb, ein Grundstück, ein Betriebsgrundstück oder ein Mineralgewinnungsrecht belegen ist (§ 18 I 1 AO).
Vgl. auch Betriebsfinanzamt.
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