Betriebsfinanzamt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Finanzamt, in dessen Bezirk sich bei einem inländischen gewerblichen Betrieb die Geschäftsleitung befindet oder bei ausländischen gewerblichen Betrieben eine Betriebsstätte (bei mehreren Betriebsstätten die wirtschaftlich bedeutendste) unterhalten wird (§ 18 I 2 AO). Das Betriebsfinanzamt ist insbesondere örtlich zuständig für die gesonderten Feststellungen.
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