ambulanter Handel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Betriebsform des Handels, bei der der Verkauf nicht an festen Standorten stattfindet, sondern mit beweglichen Verkaufsstellen oder ganz ohne offene Verkaufsstellen erfolgt.
Gegensatz: stationärer Handel.
Formen: Hausierhandel, Hökerhandel, Markthandel (Messhandel) einschließlich Straßenhandel, Jahrmärkte, Spezialmärkte, Wochenmärkte, Fahrverkauf, Verkaufsrundfahrt. Als Aufkaufhandel ist der ambulante Handel auch bei Formen des kollektierenden Großhandels möglich.
Rechtlich: Reisegewerbe.
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