Hausierhandel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form des ambulanten Handels: Der Händler bietet seine Ware an wechselnden Orten an und geht dabei von Haustür zu Haustür.
Vgl. auch Haustürgeschäfte beim Direktvertrieb von landwirtschaftlichen Erzeugnissen oder anderen Konsumgütern sowie den Fahrverkauf zur Versorgung ländlicher Gebiete oder wenig mobiler Konsumenten.
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