Distanzhandel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Handel nach dem Distanzprinzip: Der Kaufvorgang findet weder persönlich am Standort des Käufers noch persönlich am Standort des Verkäufers statt, sondern wird bei räumlicher Trennung von Verkäufer und Käufer über unpersönliche Kommunikationsmittel abgewickelt, so beim Telefonverkauf, Versandhandel und E-Commerce.
Anders: Domizilhandel, Residenzhandel, Markthandel.
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