Domizilhandel
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Handel nach dem Domizilprinzip: Der Kaufvorgang findet am Standort des Käufers (dessen Domizil) statt, bei Endverbrauchern in der Wohnung und bei gewerblichen Abnehmern am Gewerbestandort, so beim Hausierhandel. Der Verkäufer bewegt sich zum Käufer.
Anders: Distanzhandel, Residenzhandel, Markthandel.
Anders: Distanzhandel, Residenzhandel, Markthandel.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Agglomeration Beschaffungsplanung Efficient Consumer Response (ECR) Einzelhandel Handel Handelsmarke Handelsspanne Kennzahlen Kooperationsformen des Handels Manipulation Multi Channel Retailing Point of Sale (POS) Rack Jobber Regiebetrieb Rohertrag Rückwärtsintegration Shop in the Shop Sortimentspyramide Standardisierung stationärer Handel
eingehend
Domizilhandel
ausgehend
eingehend
Domizilhandel
ausgehend