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Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Kollektivierung der Landwirtschaft in der DDR erfolgte seit 1952 in zwei Phasen. Die noch bestehenden mittleren Betriebe und die Kleinbauern wurden bis 1961 und bis 1972 durch Ablieferungsvorschriften, ruinöse Besteuerung und unzulängliche Zuteilung von Saatgut, Maschinen und Krediten gezwungen, sich zu formell gemeinschaftlich organisierten LPG zusammenzuschließen. In den Produktionsgenossenschaften blieben die Genossen zwar formalrechtlich Eigentümer, doch waren ihre Verfügungs- und Nutzungsrechte kaum größer als bei Staatsbetrieben. Der Anteil der sozialisierten Fläche stieg von unter 3 Prozent 1950 auf 45 Prozent 1959, allein im Jahr 1960 auf 85 Prozent. 1970 waren es 93 Prozent und 1988 96 Prozent. Diese landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschafteten 3.855 Produktionsgenossenschaften und 465 Volkseigene Güter mit einer durchschnittlichen Betriebsgröße von 1.385 bzw. 960 Hektar.

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