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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Leistung, die auf die Lebenszeit einer Person beschränkt ist.

    1. Bewertungsgesetz: Ermittlung des Kapitalwerts, der ein Vielfaches des Jahreswerts ist. Der Vervielfältiger ergibt sich aus Anlage 9 zum BewG. Ab 2009 ist der Vervielfältiger nicht mehr aus Anlage 9 zum BewG, sondern aus der aktuellen Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes zu entnehmen. Die Vervielfältiger werden vom BMF im BStBl. Teil I veröffentlicht. Wegen der gestiegenen allgemeinen durchschnittlichen Lebenserwartung werden die Kapitalwerte höher als bisher sein.

    2. Einkommensteuer: Rentenbesteuerung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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