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Liebhaberei

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff des Einkommen- und Körperschaftsteuerrechts für eine nicht auf Einkünfteerzielungsabsicht gerichtete Tätigkeit. Liebhaberei ist nach der Rechtsprechung nicht nur bei natürlichen Personen und Personengesellschaften möglich, sondern auch bei Kapitalgesellschaften. Liebhaberei ist ertragsteuerlich irrelevant, daher können v.a. die angefallenen Verluste nicht mit anderen, steuerpflichtigen Einkünften steuermindernd verrechnet werden.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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