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Lieferungs- und Leistungsaval
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
von einem Unternehmen, das eine Lieferungs- oder Leistungspflicht zu erfüllen hat, durch ein Kreditinstitut gestellter Avalkredit, bei dem sich das Kreditinstitut verpflichtet, dass dieses Unternehmen die festgelegte Lieferung oder Leistung erbringt. Andernfalls zahlt die Bank die Bürgschafts- oder Garantiesumme.
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