Zitierfähige Version
Liegenschaftszinssätze
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Liegenschaftszinssätze sind Kapitalisierungszinssätze, mit denen Verkehrswerte von Grundstücken je nach Grundstücksart im Durchschnitt marktüblich verzinst werden (§188 BewG). Sie werden nach den Grundsätzen des Ertragswertverfahrens auf der Grundlage von geeigneten Kaufpreisen und den ihnen entsprechenden Reinerträgen von den Gutachterausschüssen ermittelt. Soweit derartige Liegenschaftszinssätze nicht zur Verfügung stehen, gelten die folgenden Zinssätze:
- 3,5% für Mietwohngrundstücke,
- 4,5% für gemischt genutzte Grundstücke mit einem gewerblichen Anteil von bis zu 50%, berechnet nach der Wohn- und Nutzfläche,
- 5% für gemischt genutzte Grundstücke mit einem gewerblichen Anteil von mehr als 50%, berechnet nach der Wohn- und Nutzfläche,
- 6% für Geschäftsgrundstücke.
Zur Ermittlung des objektspezifischen Liegenschaftszinssatzes ist der Liegenschaftszinssatz an die Gegebenheiten des Wertermittlungsobjekts anzupassen. So werden beispielsweise bei Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts für den Grundsteuerwert folgende Zinssätze angesetzt:
- 2,5% für Ein- und Zweifamilienhäuser. Bei einem Bodenrichtwert über 500 €/m2 Verringerung des Liegenschaftszinssatzes um 0,1 Prozentpunkte für jede volle 100 €
- 3% für Wohnungseigentum. Bei einem Bodenrichtwert über 2.000 €/m2 Verringerung des Liegenschaftszinssatzes um 0,1 Prozentpunkte für jede volle 100 €, die der Bodenrichtwert den Betrag von 2.000 €/m2 übersteigt.
- 4% für Mietwohngrundstücke mit bis zu sechs Wohnungen.
- 4,5% für Mietwohngrundstücke mit mehr als sechs Wohnungen.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon