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Revision von Lokaltermin vom 08.06.2009 - 11:48
Lokaltermin
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine Verhandlung, die das Gericht zur Einnahme des Augenscheins (Beweismittel) außerhalb des Gerichtsgebäudes abhält, z.B. am Unfallort (§§ 371 ff. ZPO).
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