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Lombardkredit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    von der Zentralbank gegen Verpfändung von Wertpapieren und Schuldbuchforderungen gewährter kurzfristiger Kredit. Die Deutsche Bundesbank hatte nach § 19 BBankG das Recht, aber nicht die Pflicht, Kreditinstituten Darlehen gegen Hinterlegung von im Verzeichnis der bei der Bundesbank beleihbaren Wertpapiere (Lombardverzeichnis) näher bestimmten Schuldtitel zu geben.

    Vgl. auch Lombardsatz. Die EZB bietet die Spitzenrefinanzierungsfazilität zum Satz von 5% (Mai 2008) gegen Sicherheiten an.

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