Lombardkredit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
von der Zentralbank gegen Verpfändung von Wertpapieren und Schuldbuchforderungen gewährter kurzfristiger Kredit. Die Deutsche Bundesbank hatte nach § 19 BBankG das Recht, aber nicht die Pflicht, Kreditinstituten Darlehen gegen Hinterlegung von Schuldtiteln zu geben, die im Verzeichnis der bei der Bundesbank beleihbaren Wertpapiere (Lombardverzeichnis) näher bestimmt waren . Mit der Gründung der Europäischen Währungsunion ist diese Zuständigkeit auf die EZB übergegangen und wurde der Lombardkredit durch deren Spitzenrefinanzierungsfazilität abgelöst.
Vgl. auch Lombardsatz.
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