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Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Stadtentwicklung(BMVBS), Sitz Braunschweig, errichtet durch Gesetz vom 30.11.1954 (BGBl I 354) m.spät.Änd. Zahlreiche Aufgaben auf dem Gebiet der Zivilluftfahrt, u.a. Führung der Luftfahrzeugrolle, Zulassung des Luftfahrgeräts zum Luftverkehr, Prüfung und Überwachung zur Feststellung der Verkehrssicherheit des Luftfahrgeräts, Erlaubniserteilung für Berufsflugzeugführer, Flugunfalluntersuchungen.

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