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Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

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    Beförderungsvertrag - LuftVG i.d.F. v. 25.11.2003, BGBl. I, 2004; vgl. v.a. die haftpflichtrechtlichen Bestimmungen der §§ 33 ff LuftVG, greift nur bei Inlandsflügen ein - bei internationalen Flügen ist das Warschauer Abkommen zu beachten.

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