Markenverband e.V.
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gegründet 1903; Sitz in Berlin.
Aufgaben: Sicherung der notwendigen Freiheitsräume für den Markenartikel; Wahrnehmung der Belange der Markenartikelindustrie in Bezug auf Herstellung und Vertrieb; Markenschutz, Wettbewerbspolitik und Wettbewerbsrecht; Zusammenarbeit mit dem Handel; Verbraucherpolitik; Werbung, Mitarbeit in internationalen Organisationen; wissenschaftliche Arbeit.
Mitgliedschaft bei der Association Europeénne des Industries de Produits de Marque (AIM), Brüssel.