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Markenverband e.V.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    gegründet 1903; Sitz in Berlin.

    Aufgaben: Sicherung der notwendigen Freiheitsräume für den Markenartikel; Wahrnehmung der Belange der Markenartikelindustrie in Bezug auf Herstellung und Vertrieb; Markenschutz, Wettbewerbspolitik und Wettbewerbsrecht; Zusammenarbeit mit dem Handel; Verbraucherpolitik; Werbung, Mitarbeit in internationalen Organisationen; wissenschaftliche Arbeit.

    Mitgliedschaft bei der Association Europeénne des Industries de Produits de Marque (AIM), Brüssel.

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    Mindmap "Markenverband e.V."

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