Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Materialbeistellung vom 17.09.2009 - 13:36
Materialbeistellung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Umsatzsteuerrechts für das Zurverfügungstellen von Material durch den Auftraggeber an den Hersteller eines Werkes. Das beigestellte Material ist nicht Bestandteil der Leistung des Werkunternehmers, auch wenn er bei der Materialbeschaffung als Agent oder Berater mitwirkt. Materialbeistellung ist eine Form der Leistungsbeistellung (i.w.S.).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon