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materielles Recht
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Rechtsvorschriften, die Gestaltung und Inhalt der Rechtsverhältnisse etc. betreffen.
Gegensatz: Formelles Recht, also Verfahrensvorschriften, Prozessrecht etc., die der Durchsetzung des materiellen Rechts dienen. Beispiel: Die Vorschriften des BGB über das Wohnraummietverhältnis und die Kündigung des Mietverhältnisses gehören zum materiellen Recht. Die Durchsetzung der Kündigung vor den Gerichten durch eine Räumungsklage nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung gehört zum formellen Recht.
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