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Meldewesen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Öffentlich-rechtlich:

    Registrierung der Einwohner durch die für das Meldewesen zuständigen Behörden der Länder in Melderegistern, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Es besteht Meldepflicht. Im MRRG ist u.a. auch die Speicherung und Zweckbindung der Daten geregelt.

    II. Außerbetrieblich:

    Anforderungen von Behörden und Wirtschaftsverbänden für Zwecke der Statistik und des Betriebsvergleichs.

    III. Innerbetrieblich:

    Meldungen (Berichte, Rapporte) liefern den zentralen Verwaltungsstellen die für die Lenkung des Betriebes notwendigen Unterlagen, z.B. Berichte der Personalabteilungen über Kranke, aus anderen Gründen Fehlende, Urlauber, zu spät Kommende; des Fahrdienstes über Einsatz und Kilometerleistungen; der Terminkontrolle über Terminüberschreitungen.

    Zu unterscheiden: Einmalige und regelmäßige Meldungen. Zur Ersparnis von Arbeitszeit ist notwendig: Sorgfältige Vorbereitung von Meldeplan, Meldevordrucken, pünktliche Ablieferung, statistische Auswertung und Veranschaulichung der Ergebnisse.

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