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Meldewesen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Öffentlich-rechtlich
    2. Außerbetrieblich
    3. Innerbetrieblich

    Öffentlich-rechtlich

    Registrierung der Einwohner durch die für das Meldewesen zuständigen Behörden der Länder in Melderegistern, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Es besteht Meldepflicht. Im Bundesmeldegesetz vom 3.5.2013 (BGBl. I S. 1084) ist u.a. auch die Speicherung und Zweckbindung der Daten geregelt.

    Außerbetrieblich

    Anforderungen von Behörden und Wirtschaftsverbänden für Zwecke der Statistik und des Betriebsvergleichs.

    Innerbetrieblich

    Meldungen (Berichte, Rapporte) liefern den zentralen Verwaltungsstellen die für die Lenkung des Betriebes notwendigen Unterlagen, z.B. Berichte der Personalabteilungen über Kranke, aus anderen Gründen Fehlende, Urlauber, zu spät Kommende; des Fahrdienstes über Einsatz und Kilometerleistungen; der Terminkontrolle über Terminüberschreitungen.

    Zu unterscheiden: Einmalige und regelmäßige Meldungen. Zur Ersparnis von Arbeitszeit ist notwendig: Sorgfältige Vorbereitung von Meldeplan, Meldevordrucken, pünktliche Ablieferung, statistische Auswertung und Veranschaulichung der Ergebnisse.

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