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Metakredit
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Konsortialkredit; Kreditgeschäft, das von zwei oder mehr Kreditinstituten (Metisten) gemeinsam (konsortialiter) abgewickelt wird. Die Anteile, die die einzelnen Metisten zeichnen, müssen nicht gleich hoch sein. Gewinne und Verluste bzw. Aufwendungen und Erträge aus dem Metakredit werden entsprechend der Anteile auf die Partner verteilt. Wird der Schuldner darüber informiert, dass die Kreditinstitute das Kreditgeschäft gemeinschaftlich abwickeln, spricht man von einem offenen Metakredit. Tritt dagegen nur das konsortialführende Kreditinstitut dem Schuldner gegenüber in Erscheinung, handelt es sich um einen verdeckten Metakredit.
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