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Mitnahmeeffekt

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    häufig kritisierter, aber in seiner Bewertung umstrittener Effekt der Zahlung von Subventionen oder allg. von finanziellen Anreizmaßnahmen, bei denen auch ohne zusätzlichen Anreiz teilweise oder in vollem Umfang die gewünschte Verhaltensänderung bereits vorgelegen hätte. Die staatliche Förderung kann sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach „mitgenommen” worden sein. Die Intention der Anreizmaßnahme, zusätzliche Verhaltensänderungen hervorzurufen wird also nicht erfüllt.

    Mitnahmeeffekte lassen sich bei notwendigerweise generalisierenden Förderungsvoraussetzungen nicht gänzlich vermeiden; es dürfte aber eine Abhängigkeit von der Regelungsdichte gegeben sein. Das Ausmaß der Mitnahmeeffekte lässt sich empirisch nicht exakt ermitteln.

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