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Musterkollektionsversicherung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Versicherung von Schäden an Muster- und Verkaufswaren in Koffern, Taschen etc. des Handelsreisenden während der Transporte und üblichen Aufenthalte, verursacht durch Transportmittelunfall, höhere Gewalt, Elementarschäden, Einbruchdiebstahl, Diebstahl u.a. Gefahren, mit Ausnahme von Gold- und Silberwaren, Edelsteinen etc.
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