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Musterkollektionsversicherung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Versicherung von Schäden an Musterkollektionen in Koffern, Taschen etc. des Handelsreisenden während der Transporte und üblichen Aufenthalte, verursacht durch einen Transportmittelunfall, höhere Gewalt, Elementarschäden,  Einbruchdiebstahl u.a. Gefahren, mit Ausnahme von Gold- und Silberwaren, Edelsteinen etc.

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