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Nachdeckungspflicht

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Pflicht zur Nachlieferung weiterer Pfandobjekte, um die aufgrund von Kursrückgängen verringerte Deckungsmarge eines durch Wertpapierverpfändung gesicherten Kredits wiederherzustellen (Pfandrecht, Lombardkredit).

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