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Revision von Nebenkostenkontrolle vom 27.04.2011 - 13:22

Nebenkostenkontrolle

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Nach Ermittlungen des Deutschen Mieterbundes ist jede zweite Nebenkostenabrechnung (Betriebskostenabrechnung) unrichtig. In der nachstehenden Übersicht sind die häufigsten Fehler (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) aufgelistet:

    Wohnungsgröße

    Bei der Kostenverteilung nach Wohnfläche kommt es auf die tatsächliche Wohnungsgröße an. Wird die im Mietvertrag genannte Wohnfläche der Abrechnung zugrunde gelegt und ist die Wohnung tatsächlich mehr als 10% kleiner, muss die Abrechnung korrigiert werden (also Wohnfläche nachmessen).

    Gesamtwohnfläche

    Jährlich sollte die Gesamtwohnfläche des Hauses kontrolliert werden.

    Vermieter wohnt im Haus

    Natürlich muss sich auch der Vermieter anteilig an den Betriebskosten beteiligen.

    Hausmeisterwohnung

    Auch der im Haus wohnende Hausmeister muss anteilige Betriebskosten (inkl. Hausmeisterkosten) bezahlen.

    Leerstand

    Für leerstehende Wohnungen muss der Vermieter die anteiligen Betriebskosten übernehmen.

    gemietete Eigentumswohnung

    Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten muss der Eigentümer tragen und kann sie nicht als Betriebskosten weitergeben.

    Verwaltungskosten

    Kosten für die Hausverwaltung, Bankgebühren, Zinsen, Porto, Telefon sind keine Betriebskosten.

    Reparaturkosten

    Reparaturen im Gebäude oder in der Wohnung sind Sache des Eigentümers und keine Betriebskosten.

    Gartenpflege

    Nur die wiederkehrenden, d.h. ständigen Gartenpflegekosten sind Betriebskosten, nicht die Neuanlage bzw. Neupflanzung.

    Versicherungen

    Die Prämien für die Wohngebäude- und Haftpflichtversicherung sind Betriebskosten, nicht aber die Rechtsschutz- oder Mietverlustversicherung.

    Wartungskosten

    sind Betriebskosten. Bestehen allerdings sog. Vollwartungsverträge, so sind damit meist auch Reparaturen verbunden, die nicht zu den Betriebskosten gehören.

    Gewerbeeinheiten

    Sind in der Wohnanlage auch Gewerbeeinheiten enthalten, so ist genau zu prüfen, ob diese höhere Betriebskosten verursachen und diese auch berücksichtigt wird.

     

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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