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nominelle Kapitalerhaltung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    bilanztheoretischer, in der Handelsbilanz angewandter Grundsatz für die Bewertung zu Anschaffungspreisen ohne Rücksicht auf Geldwertschwankungen (Gewinn: Überschuss des Nominalkapitals am Ende gegenüber dem Nominalkapital am Anfang einer Rechnungsperiode) im Gegensatz zum Grundsatz der substanziellen Kapitalerhaltung (Ansatz zu Wiederbeschaffungspreisen).

    Nominalistische Bilanzauffassung von Rieger (Einführung in die Privatwirtschaftslehre, Nürnberg 1929): Danach gilt die Bilanz als reine Geldrechnung, d.h. als Zwischenabrechnung über ein noch nicht abgeschlossenes Betriebsleben. Als Gewinn gilt die nominelle Eigenkapitalvermehrung. Eine richtige Ergebnisermittlung ist unmöglich, da sie die Kenntnis aller künftigen Einnahmen und Ausgaben voraussetzt.

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