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öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen
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1. Begriff: Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die satzungsgemäß überwiegend in einem historisch bestimmten regionalen Geschäftsgebiet die Lebens- oder Schaden‑/Unfallversicherung betreiben.
2. Bedeutung: Die Zahl öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen hat stark abgenommen, da die meisten Unternehmen heute privatrechtlich organisiert sind.
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