öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die satzungsgemäß überwiegend in einem historisch bestimmten regionalen Geschäftsgebiet die Lebens- oder Schaden‑/Unfallversicherung betreiben.
2. Bedeutung: Die Zahl öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen hat stark abgenommen, da die meisten Unternehmen heute privatrechtlich organisiert sind.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
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