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örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    werden von Gemeinden auf der Grundlage von gemeindlichen Abgabesatzungen erhoben, das sind bes. Getränkesteuer, Vergnügungsteuer, Hundesteuer, Schankerlaubnissteuer, Jagd- und Fischereisteuer, Zweitwohnungsteuer sowie die Verpackungsteuern. Alle diese Steuern sind Bagatellsteuern.

    Einige dieser Steuerarten werden nicht in allen Bundesländern erhoben, manche

    wie z.B. die Zweitwohnungsteuer

    auch nur in einigen Gemeinden des Bundesgebietes.

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