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Parallelverarbeitung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
simultane Bearbeitung mehrerer Befehlsteile, Befehle oder Programmteile durch eine Zentraleinheit. Parallelverarbeitung kann durch mehrere, über einen Bus gekoppelte Prozessoren (Tandemprinzip) oder durch mehrere Rechenwerke innerhalb des Zentralprozessors (Feldrechnerprinzip) realisiert werden.
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