Direkt zum Inhalt

Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gesetz i.d.F. vom 8.9.1990 (BGBl. I 1690) m.spät.Änd., betrifft die entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung mit Straßenbahnen, Bussen und Kraftfahrzeugen sowie die Genehmigungspflicht nach §§ 2 ff. für Linien- (§§ 42, 43) und Gelegenheitsverkehr (§ 46) und enthält v.a. spezielle Haftungsregelungen für Sachschäden.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com