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Personenstand

Geprüftes Wissen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    rechtliche Stellung, die eine Person nach Geburt, Heirat etc. einnimmt. Verfahrensfragen regelt das Personenstandsgesetz.

    Vgl. auch Verwandtschaft.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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