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Pflichtenheft

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: schriftliche Unterlage, die alle technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Einzelheiten einer Ausschreibung enthält.

    2. Systementwicklung: Beschreibung der Anforderungen an ein zukünftiges Computersystem aus Anwendersicht als Ergebnis der Phase Sollkonzept. Beschreibungsobjekt ist das EDV-Gesamtsystem oder ein bestimmter abgegrenzter Teil davon (z.B. computergestützte Finanzbuchhaltung). Dargestellt werden die Anforderungen in Form einer (schriftlichen) Spezifikation von Funktionen, Daten und deren Strukturen sowie ggf. zu berücksichtigender organisatorischer, wirtschaftlicher und technischer Rahmenbedingungen. Entworfen werden nur die Inhalte („was”) und keine detaillierten Abläufe („wie”). Klassifiziert werden die Anforderungen bes. nach unerlässlichen und wünschenswerten Eigenschaften. Angewendet wird das Pflichtenheft v.a. im Rahmen der Systemauswahl zur Ausschreibung bei Hardware- und Software-Investitionen (Hardware, Software) und als Vorgabe zum Systementwurf.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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