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Postkrankenkassen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Krankenkassen für Angestellte und Beamte der Deutschen Post AG:
    (1) Postbetriebskrankenkasse für Angestellte und Arbeiter als gesetzliche Krankenversicherung (gehört zu den sog. Primärkassen).

    (2) Postbeamtenkrankenkasse als Körperschaft des öffentlichen Rechts für nicht versicherungspflichtige Bedienstete, also vorwiegend für Beamte.

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