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Revision von Preisvergleichsmethode vom 08.07.2009 - 11:29
Preisvergleichsmethode
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Eine Methode der Standardmethoden zur Bestimmung angemessener Verrechnungspreise für Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen. Die Methode basiert darauf, nach dem Preis zu fragen, der für dasselbe Produkt zwischen fremden Dritten verlangt wird; dieser Preis soll dann auch zwischen den Konzernunternehmen verlangt werden, da diese sich steuerlich wie einander fremd gegenüber stehende Dritte verhalten sollen. Sofern es zwischen den Verhältnissen, unter denen sich am Markt ein Preis zwischen fremden Dritten bildet, und den konkreten Verhältnissen bei der Geschäftsbeziehung im Konzern wichtige Unterschiede gibt (Qualität der gehandelten Produkte, Mengenrabatte, Fristigkeit der Lieferverträge etc.), wird man diesen Unterschieden durch Zu- oder Abschläge zu dem am freien Markt beobachtbaren Marktpreis Rechnung tragen müssen; daher erschöpft sich die Preisvergleichsmethode keinesfalls nur in einem einfachen Beobachten des Marktes. - Man unterscheidet mehrere Spielarten der Preisvergleichsmethode, je nachdem, mit welchen Preisen man vergleicht:
(1) Vergleich mit dem Verhalten desselben Unternehmens, wenn es Geschäfte nicht mit dem eigenen Konzern, sondern mit Außenstehenden macht (interner Preisvergleich),
(2) Vergleich mit dem Verhalten, das ein fremder Anbieter gegenüber einem fremden Nachfrager zeigt (externer Preisvergleich),
(3) Vergleich mit dem Verhalten, das ein theoretischer Anbieter nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen gegenüber einem fremden Nachfrager zeigen müsste (hypothetischer Fremdvergleich). - Vgl. auch Wiederverkaufspreismethode, Kostenaufschlagsmethode.
(1) Vergleich mit dem Verhalten desselben Unternehmens, wenn es Geschäfte nicht mit dem eigenen Konzern, sondern mit Außenstehenden macht (interner Preisvergleich),
(2) Vergleich mit dem Verhalten, das ein fremder Anbieter gegenüber einem fremden Nachfrager zeigt (externer Preisvergleich),
(3) Vergleich mit dem Verhalten, das ein theoretischer Anbieter nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen gegenüber einem fremden Nachfrager zeigen müsste (hypothetischer Fremdvergleich). - Vgl. auch Wiederverkaufspreismethode, Kostenaufschlagsmethode.
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