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Primärstufe

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    umfasst die Primär- oder Einzelgenossenschaften und bildet die tragende Säule der genossenschaftlichen Organisation. Die Primärgenossenschaften im klassischen Sinne sind die Orts- bzw. Lokalgenossenschaften, etwa die Volksbank oder Wohnungsgenossenschaft in einer Stadt. Bei landwirtschaftlichen Genossenschaften bildet z.B. eine Bezugs- und Absatzgenossenschaft in einer Region die Primärstufe, die einer Hauptgenossenschaft angeschlossen ist, welche auf Landesebene die Sekundärstufe bildet.

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