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Revision von PRIPS vom 26.02.2013 - 17:47

PRIPS

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    Abk. f. Packaged Retail Investment Products. Nach dem Vorschlag für eine Verordnung über über Basisinformationsblätter für Anlageprodukte der EU-Kommission (COM(2012) 352, v. 3.7.2012) ein Dokument mit wesentlichen Informationen, welches vom Hersteller eines Anlageprodukts zu erstellen und Privatkunden zur Verfügung zu stellen ist, wenn diese beabsichtigen, Anlageprodukte zu erwerben. Dies soll nicht für alle Anlageprodukte gelten, sondern für „verpackte“  Produkte, die zwischen den Anleger und die Märkte treten, sodass die Risiken, die Produktmerkmale oder die Kostenstrukturen nicht die gleichen sind wie beim Direktbesitz. Der Vorschlag nimmt dementsprechend z.B. Produkte, deren genaue Rendite im Voraus für die gesamte Laufzeit des Produkts festgelegt ist, aus, da in diesem Fall der zu zahlende Betrag nicht den Wertschwankungen anderer Vermögenswerte ausgesetzt ist. Erfasst sind auch nicht reine Aktien oder Anleihen, soweit sie keinen anderen Mechanismus als den Direktbesitz der jeweiligen Vermögenswerte beinhalten. Anders ist dies für die Produktinformationsblätter nach dem WpHG, die auch für Aktien und Anleihen bei der Anlageberatung zur Verfügung zu stellen sind.

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