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Privatdiskonten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    erstklassige Bankakzepte, die bis Ende 1991 an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt wurden.

    Privatdiskonten konnten nur von zum Privatdiskontmarkt zugelassenen Akzeptbanken begeben werden und wurden zu einem Vorzugszinssatz, dem Privatdiskont, von der Privatdiskont-AG angekauft. Sie wurden für die Finanzierung von Außenhandelsgeschäften eingesetzt. Die Deutsche Bundesbank kaufte im Rahmen ihrer Offenmarktpolitik bis zum 31.12.1991 Privatdiskonten an. Nachdem die Deutsche Bundesbank den Ankauf eingestellt hatte, kam der Handel mit Privatdiskonten zum Erliegen. Heute werden keine Privatdiskonten mehr begeben.

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